Aktuell zum Schuljahresanfang ist es für viele Kolleginnen und Kollegen interessant zu wissen, wie die rechtlichen Bestimmungen in Puncto Fotokopieren und Speicherung von Materialien in der Schule aussehen. Hierzu informiert eine neue kostenlose Broschüre der Kultusministerkonferenz in Zusammenarbeit mit dem Verband der Bildungsmedien (http://www.schulbuchkopie.de/) mit dem Titel „Fotokopieren und Serverspeicherungen in der Schule“.
Diese Regelungen wurden gemeinsam mit den Schulbuchverlagen und Verwertungsgesellschaften erarbeitet und bieten endlich eine verbindliche Rechtssicherheit. Auf der Webseite sind ebenfalls kurze eingängige Faustregeln und vertiefende Beispiele im Frage-Antwort-Stil einzusehen, die im Alltag sehr nützlich sein können.
Eine Urhebercheckliste für LeherInnen finden sie auf dem LehrerInnen Fortbildungsserver der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung (http://www.lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/checkl/). In einer übersichtlichen Matrix werden die unterschiedlichsten „Materialien“ (z.B. Filme, Gedichte, Theaterstücke, Musicals uvm.) auf ihre Verwendung im Schulkontext geprüft.